Verweis auf Wikipedia

Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) hießen die von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften. Diese Vorschriften betreffen alle Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und befassen sich mit vielen Aspekten des Gesundheitsschutzes wie z.B. auch der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen, der Gestaltung von Arbeitsplätzen und der Tätigkeit von Sicherheitsbeauftragten und Betriebsärzten.

2014 wurde die BGV als DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschriften 1-84 zusammengefasst. [1] Mit den DGUV-Vorschriften wurden die nahezu identischen Vorschriften des BGV A1 und des GUV-V A1 außer Kraft gesetzt und in eine Vorschrift überführt.[2]

Die DGUV-Vorschriften stellen sogenanntes autonomes Recht[3] der Berufsgenossenschaften dar und sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich.

Als wichtigste BG-Vorschrift gilt die DGUV-Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention –, die die alte BGV A1 von 2004 nochmal „gestrafft“ und am 1. August 2014 abgelöst hat.

Mit der Gründung der weltweit ersten Berufsgenossenschaften in Deutschland um 1885[4][5] entstand die Kombination aus Prävention und Kompensation und damit erste Vorschriften zur Unfallverhütung.[6]

Durch die BGV-A1-Vorschrift wurden 2004 viele alte Unfallverhütungsvorschriften außer Kraft gesetzt. Die Verantwortung für die von diesen Vorschriften abgedeckten Detail-Regelungen ist an die Unternehmer zurückgegeben worden. In der Praxis gelten sie aber als Referenz für den jeweiligen Stand der Technik und werden deshalb weiterhin häufig zu Rate gezogen.

Ergänzt werden die BG-Vorschriften von den Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR) – seit 1. Mai 2014 nur noch DGUV-Regeln genannt, den Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI) und den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (BGG).

Seit 2007 wurden mehr und mehr UVVen (sowohl BGV als auch BGR und BGI) zurückgezogen, nachdem sie durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit ersetzt wurden. Eine Doppelregulierung wurde nach einer Vereinbarung der Berufsgenossenschaften mit dem zuständigen Fachministerium (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) ausgeschlossen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsgenossenschaftliche_Vorschriften